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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Bedingungen sind allein maßgeblich. Änderungen sind nur schriftlich möglich.

Preise
Unsere Preise dürfen wir erhöhen, wenn unsere Einfuhrabgaben oder Gestehungskosten steigen. Der Kunde kann dann jedoch vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Zahlung
Der Käufer trägt die Kosten der Zahlung oder Überweisung, ebenso bei Wechselannahme die Spesen für Diskont und dergleichen. Aufrechnung mit Gegenforderungen, Zurückbehaltung oder Minderung sind unzulässig. Wechsel dürfen wir zurückweisen; ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
Unsere Rechnungen datieren auf den Liefertag oder den der Bereitstellung der Absendung. Skonto darf nur abgezogen werden, wenn die gesamte Schuld-summe an uns bis zum letzten Tag der Frist geleistet ist. (Wechsel stellen keine Zahlung dar.) Rechnungen werden von uns nicht in Valuta gestellt.

Zahlungsverzug
Fälligkeit tritt immer einen Monat nach Rechnungsdatum ein. Fristüberschreitung begründet Verzug und Fälligwerden aller laufenden Rechnungen. Wir dürfen dann 1% Verzugszinsen pro Monat berechnen, für weitere Lieferungen Vorkasse verlangen und auch den Weiterverkauf, den Weitergebrauch oder die Verarbeitung unserer Ware untersagen, ihre Rückgabe verlangen und/oder die Sicherungsabtretungen aus Eigentumsvorbehalt geltend machen.

Lieferung
Wir liefern ab Dannenberg oder ab Werk im In- und Ausland. Unsere Kunden verfügen über die Ware ab Übergabe an den Spediteur. Dispositionen des Kunden über Transportart, -weg oder -führer berücksichtigen wir. Die Ware reist in jedem Fall auf Gefahr des Kunden, bei Lieferung ab Dannenberg oder sonstiger Stelle in Deutschland bzw. Ausland.
Bei Post- und Bahnlieferung liefern wir nur bis zur Post- oder Bahnstelle am Sitz des Kunden. Bei Lkw-Anlieferung sind befestigte Zufahrtswege bis zur Abladestelle vom Kunden sicherzustellen. Alle dort befindlichen, betriebszugehörigen Personen gelten als zur Annahme der Ware ermächtigt.
Teillieferungen dürfen wir ausführen. Verlangt ein Kunde gegen unsere Dispositionen Teillieferung, so trägt er evtl. entstehende Mehrkosten. Bei Abnahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten bei einer Spedition einzulagern oder bei uns gegen normale Spediteurkosten auf Lager zu legen oder zurückzutreten oder Vorkasse vor Anlieferung zu verlangen.
In jedem Falle trägt der Käufer alle Kosten aus der Verzögerung der Abnahme.
Angegebene Lieferzeiten gelten stets als freibleibend für uns vereinbart. Wird ein bestätigter Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Käufer das Recht, uns nach 14 Tagen eine Nachfrist von weiteren 2 Wochen durch Einschreiben zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er die Abnahme der Ware verweigern und vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende und sonstige Rechte sind ausgeschlossen.

Rügen
Alle Beanstandungen sind nur schriftlich wirksam und nur, wenn sie spätestens binnen 2 Wochen nach Aushändigung der Ware an den Kunden von ihm erklärt werden.
Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Beschaffenheit, Menge, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung, Dessin oder dergleichen gewähren kein Rügerecht. Verarbeitung unserer Ware hebt jedes bestehende Rügerecht auf. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Regeln. Bei begründeter Rüge kann der Käufer nur Lieferung mangelfreier
Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verlangen. Zur Ersatzlieferung läuft für uns eine Frist von 4 Wochen ab Anerkennung der Rüge. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende und sonstige Rechte sind ausgeschlossen.
Die Regeln gelten auch bei Beanstandung der Ersatzlieferung.

Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollen
Bezahlung aller Rechnungen einschließlich Nebenforderungen aus vertraglichen oder sonstigen Gründen. Der Käufer darf die Ware normal weiterverkaufen, jedoch nicht verpfänden oder sonstwie zugunsten eines Dritten belasten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den übrigen Bestandteilen der neuen Ware. Die Arbeitsleistung des Kunden bleibt unbewertet. Für deren Weiterverkauf gelten die gleichen Regeln.
Die Forderung unseres Kunden aus seiner Weiterveräußerung ist sofort mit dem Vertragsabschluss an uns sicherungshalber abgetreten. Wir können bei Verzug vollständige Auskunft über die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung usw. verlangen und alle Unterlagen hierüber uns aushändigen lassen. Der Käufer trägt alle Kosten uns notwendig erscheinender Interventionen.

Bonität
Gelangen wir nach Auftragsbestätigung zur Überzeugung, dass unsere Kaufpreisforderung nicht sicher ist, können wir vor Auslieferung Vorkasse verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
ist für beide Teile ausschließlich Dannenberg, auch für Klagen aus Schecks oder Wechseln, die auswärts zahlbar gestellt sind. Bei Aufträgen von Auslandskunden gilt deutsches Recht.

nya nordiska